Sozialhilfegesetz und Integration – Das nicht veröffentlichte Bund-Interview

Als Ergänzung zur unvollständigen Berichterstattung in der Tageszeitung «Der Bund» vom 20. März 2018 über den internen Entwurf zur Sozialhilfeverordnung.

Interviewfragen schriftlich gestellt von Basil Weingartner, Redaktor, Der Bund, 19. März 2018, Beantwortet von RR Pierre Alain Schnegg, Direktor der Gesundheits- und Fürsorgedirektion Kanton Bern, z.Hd. des Redaktors am 19. März 2018.

Einleitung:

Bisher war im Rahmen der Sozialhilfeteilrevision stets wie folgt aufgegleist und verkauft (im RR-Vortrag ebenso wie Sie persönlich in vielen Aussagen): Der Grundbedarf wird gekürzt, die Anreizleistungen erhöht. So sollten die Personen zur Integration animiert werden; wer sich integriert sollte zudem gemäss Ihren Aussagen unter dem Strich nicht weniger Geld erhalten als bisher. Doch im Entwurf zur Sozialhilfeverordnung weichen Sie davon ab.

Antwort RR Pierre Alain Schnegg:

Beim Entwurf der revidierten Sozialhilfeverordnung handelt es sich um eine verwaltungsinterne Fassung, die der Gesundheits- und Sozialkommission GSoK auf ihren Wunsch von der GEF übermittelt wurde. Nach Beratung in der GSoK Anfang Februar wird die Verordnung nochmals überarbeitet. Im Sommer soll die ordentliche Vernehmlassung dazu durchgeführt werden.

Frage:

Was sind die Gründe dafür?

Antwort RR Pierre Alain Schnegg:

Die Erhöhung der Anreizleistungen ist nach wie vor Teil der Vorlage. So sollen die Integrationszulagen von heute max. CHF 100 auf neu max. CHF 300 erhöht werden. Auch beim Einkommensfreibetrag wird es teilweise zu Erhöhungen kommen, teilweise aber auch zu Kürzungen. Mit dem neuen System wird der Einkommensfreibetrag bis zu CHF 600 betragen, wie es auch heute schon der Fall ist. Mit der neuen Verordnung werden für Lernende besondere Ansätze von CHF 200 bzw. ab dem dritten Lehrjahr CHF 300 festgelegt. Grund für die Anpassungen sind die Entscheide des Grossen Rates anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes in der Novembersession. Ein Antrag Brönnimann zur Rückweisung von Art. 31e (Integrationszulagen und Einkommensfreibeträge) wurde sehr deutlich mit 114:18 Stimmen an die Kommission zurückgewiesen. Diesem Entscheid gilt es nun, bei der weiteren Bearbeitung der Vorlage Rechnung zu tragen.

Frage:

Sind die Integrationsziele so noch erreichbar?

Antwort RR Pierre Alain Schnegg:

Ja, diese sind nach wie vor erreichbar, durch die Gesamtheit der Massnahmen nach dem neuen SHG.

Frage:

Als Grund für die Teilrevision verwiesen sie stets auf die “Motion Studer”. Diese sah eine Grundleistungskürzung – aber auch eine Erhöhung der Anreizleistungen explizit vor. Bleibt die Motion unerfüllt?

Antwort RR Pierre Alain Schnegg:

Bezüglich der Integrationszulagen verlangte die Motion Studer eine Kürzung auf 90 % der Ansätze gemäss SKOS. Mit der Ansetzung der Integrationszulagen auf max. CHF 300, wie von der SKOS empfohlen, wird dieser Punkt der Motion nicht umgesetzt, aber in die andere als von Ihnen postulierte Richtung. Wir sind grosszügiger als die Motion Studer. Mit der Erhöhung dieser Integrationszulagen von heute CHF 100 auf neu CHF 300 findet die Erhöhung der Anreizleistung statt.

Frage:

Seit Januar 2017 wird über das Gesetz diskutiert. Nun weichen Sie in zentralen Punkten von der kommende Woche traktandierten Vorlage ab. Sind Sie bereit nun Transparenz herzustellen?

Antwort RR Pierre Alain Schnegg

Von der kommenden Woche traktandierten Vorlage weiche ich in keiner Art und Weise ab. Ich setze diese buchstabengetreu gemäss dem Beschluss des Grossen Rates in der Novembersession um.

Frage:

Weshalb wird nicht die gesamte Verordnung auf einmal in die Vernehmlassung geschickt?

Antwort RR Pierre Alain Schnegg:

Die Vernehmlassung wird diesen Sommer stattfinden. Bisher haben wir lediglich der Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates einen GEF-internen Vorentwurf übermittelt. Bedauerlicherweise wurde das Kommissionsgeheimnis nicht eingehalten, was die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament erschwert.

Teilrevision Sozialhilfegesetz (SHG)

Madame la Présidente

Chers Membres du Grand Conseil

Stellen Sie sich vor, Sie hätten Ziegelsteine, Mörtel, Schaufel, Hammer und einen Ochsenwagen und den Auftrag, ein Minergie-Haus zu bauen. Das wird nicht funktionieren. Denn die modernen Baustoffe und Maschinen fehlen. Sicher: Sie werden ein Haus bauen können – auf alte Art und Weise. Aber Sie werden den Anforderungen der heutigen Zeit nicht gerecht werden können.

Wir alle bauen gemeinsam für die Zukunft, meine Damen und Herren.

Wir wagen daher auch neue Wege und versuchen neue Lösungen.

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Ich weiss:

Neues verunsichert! Neues macht Angst! Neues bringt uns manchmal in eine Abwehrhaltung.
Neues bedeutet, dass wir die Komfortzone verlassen müssen.

Aber:

Neues bedeutet vor allem Aufbruch!
Neues weckt den „Erfindergeist“!
Neue Wege bringen neue Lösungen!

 

 

Bei der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes wollen wir neue Wege gehen und neue Anreize schaffen. Die Sozialhilfeempfänger sollen sich weit mehr als heute aktiv für eine Veränderung ihrer Lebenssituation einsetzen und dafür belohnt werden.

Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes verfolgt drei Ziele:

  1. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit soll wirtschaftlich gesehen attraktiver sein als der Bezug von Sozialhilfe.
  2. Wer Sozialhilfe bezieht, soll stärker motiviert und besser unterstützt werden, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
  3. Der Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe soll einen Beitrag an die Bemühungen zur Sanierung des Staatshaushalts leisten.

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Mesdames et Messieurs,

Les normes de la Conférence suisse des institutions d’action sociale, la CSIAS, ne sont pas des dispositions légales, que les cantons seraient tenus de suivre, mais des recommandations.

On a entendu beaucoup de choses sur cette révision de la loi sur l’aide sociale, et beaucoup de choses fausses concernant la baisse des certaines prestations.

D’abord, le forfait d’entretien représente environ un tiers de la somme que l’Etat paie pour soutenir les gens à l’aide sociale. Au final, la réduction est donc de 3,5%. Ensuite, nous allons allouer une aide supplémentaire à ceux qui font un réel effort d’intégration, en travaillant, en suivant certaines activités ou en ayant un job. Et quand on nous dit qu’on va couper l’aide aux working poor, c’est de la désinformation! Notre projet leur enlève certes 10% sur le forfait d’entretien, mais le supplément d’intégration et la franchise sur le revenu qu’ils vont recevoir, qui passera de 100 à 300 fr., sont supérieurs à ces 10%! Les working poor vont donc profiter de notre révision.

Par ailleurs, mes services ont comparé la situation d’une famille modeste qui a un revenu mensuel de 4500 fr., à la même famille à l’aide sociale. En tenant compte des aides (par exemple : allocations familiales, soutien aux primes de maladie) et des frais incontournables (par exemple : charges sociales et impôts), il reste pour vivre 4220 fr. à la famille exerçant une activité professionnelle, et 4450 fr. à la famille touchant l’aide sociale.

Ce n’est pas logique et ce n’est pas juste que celui qui travaille, qui paie des impôts, ait finalement moins pour vivre que celui soutenu par l’Etat. Il est certes nécessaire de verser des montants décents aux bénéficiaires de l’aide sociale, mais cela doit rester une solution pour passer un moment difficile plus ou moins long.

Des mesures incitatives seront mises à l’œuvre pour aider aux bénéficiaires de l’aide sociale à se réinsérer dans le monde du travail.

Par exemple, pour aider les jeunes à faire un apprentissage, ou soutenir Monsieur Tout-le-monde dans ses démarches à retrouver un emploi, au moins à temps partiel. On ne pourra certes jamais réintégrer les 45 à 50 000 bénéficiaires de l’aide sociale, mais chaque personne qui reprend pied sur le marché du travail est un succès en soi.

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Meine Damen und Herren,

Wer in Not gerät, dem muss geholfen werden, und zwar ohne Vorbehalt, aber auf angemessene Weise. Das heisst, indem Beträge gewährt werden, die dem entsprechen, was wirklich nötig ist, indem geschaut wird, dass die Ausgaben tragbar sind und indem von den Bezügerinnen und Bezügern bestimmte Anstrengungen und Bemühungen verlangt werden.

Genau dies bezweckt die SHG-Revision.

  • Denjenigen Personen, die sich gegenüber dem Sozialdienst nicht kooperativ zeigen, kann der Grundbedarf um bis zu dreissig Prozent (30%) gekürzt werden.
  • Diejenigen Personen, die sich wirklich für ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt einsetzen, werden für ihre Anstrengungen finanziell besser belohnt.
  • Härtefälle sollen vermieden werden. Die Schwächsten (zum Beispiel Alleinerziehende mit Kleinkindern bis zu 12 Monaten, Personen mit einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung, Personen über 60 Jahre, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) müssen nicht befürchten, dass ihnen der Grundbedarf um mehr als zehn Prozent (10%) gekürzt wird.
  • Personen aber, die in unserer Sprache nicht einmal Grundkenntnisse auf dem Niveau A1 aufweisen, erhalten einen um 30% tieferen Grundbedarf. Jungen Erwachsenen wird der Grundbedarf um 15% gekürzt, beziehungsweise um 30% falls sie weder arbeiten noch eine Ausbildung machen.

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Will man damit Menschen bestrafen?

Will man ihnen Angst machen?

Will man sie davon abhalten, um Hilfe zu ersuchen?

Solche Befürchtungen sind absolut unbegründet!

Mit der SHG-Revision wollen wir die Selbstverantwortung stärken.

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Die Gesellschaft steht in einem grossen Wandel. Somit müssen auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Sonst bauen wir zwar solide Häuser, aber niemand kann sie sich leisten und niemand möchte mehr darin wohnen.

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À propos wohnen: Wir werden künftig auch den Wohnungsmarkt genau kontrollieren. Sollten wir feststellen, dass der Staat überfordert wird (zum Beispiel durch „Schein-Sanierungen“ von Wohnungen, um höhere Mietpreise verlangen zu können), dann werden wir einschreiten.

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Meine Damen und Herren

Wir sind uns alle bewusst, dass das SHG revidiert werden muss. Wir müssen die Kosten eindämmen, die sich seit 2003 mehr als verdoppelt haben und heute über 470 Mio Franken jährlich ausmachen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Revisionsmassnahmen zu genehmigen.

Kanton Bern – Entlastungspaket 2018

Der bernische Staatshaushalt droht in den nächsten Jahren in die roten Zahlen abzurutschen. Deshalb berät der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrats ein Entlastungspaket. Unser Kanton wird nur dann eine gute Zukunft haben, wenn er eine nachhaltige Finanzpolitik betreibt und nicht mehr Geld ausgibt als er einnimmt. Es ist auch ganz wichtig, dass wir im Vergleich zu anderen Kantonen steuerlich einigermassen konkurrenzfähig sind. Gerade bei den Unternehmenssteuern ist dies heute überhaupt nicht der Fall, weshalb dringend eine Entlastung nötig ist. Aber auch bei den Steuern für die natürlichen Personen braucht es mittelfristig eine Entlastung.

Aus Sicht des Regierungsrates gehört ein ausgeglichener Finanzhaushalt zu den übergeordneten kantonalen Interessen: Der Kanton Bern soll keinesfalls in eine Zeit zurückfallen, in der ein Defizit dem anderen folgte, was eine unerträgliche Zunahme der Verschuldung zur Folge hatte. Leider gehört der Kanton Bern zu den finanzschwachen Kantonen. Im vor kurzem durch den Bund veröffentlichten Ressourcenindex des nationalen Finanzlastenausgleichs stehen wir bei 75,1. Wir liegen somit einen Viertel tiefer als der schweizerische Durchschnitt! Es ist daher logisch, dass sich der Kanton Bern die Frage stellen muss, welches Leistungsniveau er bieten kann.

Im Kantonshaushalt gibt es viele Möglichkeiten, die Ausgaben zu senken oder nur schon das jährlich zu verzeichnende Ausgabenwachstum zu reduzieren. Über einige dieser Möglichkeiten debattiert der Grosse Rat in diesen Tagen. Es geht darum, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, eine effizientere Aufgabenerfüllung anzustreben und sicherzustellen, dass die Mittel des Kantons bei den bedürftigen Menschen ankommen und nicht für die Verwaltung, für grosse Organisationen oder unverhältnismässige Investitionen eingesetzt werden.

Aus dem Bereich meiner Direktion, der Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF, wurden drei Bereiche besonders kontrovers diskutiert:

Für die Spitex wurde beschlossen, eine Kostenbeteiligung von 15.95 Fr. pro Jahr für alle Patientinnen und Patienten über 65 Jahre einzuführen. Heute muss man über ein sehr hohes steuerbares Einkommen von 100‘000 Franken verfügen, um den vorgesehenen Beitrag leisten zu müssen. Wer darunter liegt, muss weniger oder gar nichts bezahlen. Dies ist ungerecht. Denn wer in einem Altersheim lebt, muss einen Beitrag von 21.60 Fr. pro Tag selber bezahlen, unabhängig von seinem Einkommen und Vermögen. Wer sich die neue Patientenbeteiligung nicht leisten kann, hat Anrecht auf Ergänzungsleistungen. Früher ins Altersheim muss deswegen niemand gehen. Und die Gemeinden werden – entgegen gewissen Äusserungen im Grossen Rat – dadurch ebenfalls nicht belastet. Der Kanton trägt die Kosten vollumfänglich. Trotzdem lohnt sich diese Massnahme.

Weiter wurde für die Spitex beschlossen, die Versorgungspflichtbeiträge zu reduzieren. Für jeden Teil des Kantons gibt es eine Spitex-Organisation mit dem Auftrag, alle dort wohnhaften Menschen zu versorgen. Für die Erfüllung dieses Auftrags erhält sie Geld vom Kanton, und zwar einen bestimmten Betrag pro Kopf der Bevölkerung des zu versorgenden Gebiets. Die Beiträge sind somit völlig unabhängig von den an den Patienten erbrachten Leistungen oder von den Wegzeiten hin zu den Patienten. Damit werden falsche Anreize gesetzt. In Zukunft sollen die Beträge gekürzt und nach einem neuen System ausgerichtet werden, das sich an den Bedürfnissen der Patienten orientiert.

In der Sozialhilfe wurde ein Sparbetrag für die Reduktion der Sozialhilfe beschlossen. Schon vor über vier Jahren hat der Grosse Rat dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, bei der Sozialhilfe die Ansätze zu senken. Nun liegt eine Vorlage bereit, die drei Ziele verfolgt:

– Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit soll – auch wenn das entsprechende Einkommen bescheiden ist – wirtschaftlich gesehen attraktiver sein als der Bezug von Sozialhilfe.

– Wer Sozialhilfe bezieht, soll bei seinen Bemühungen, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, stärker motiviert und besser unterstützt werden.

– Der Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe soll ebenfalls einen Beitrag an die Sanierung des Staatshaushalts leisten, und zwar über eine finanzielle Entlastung bei den entsprechenden Ausgaben von Kanton und Gemeinden.

Für die Unterstützung für die Behinderten hat der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrats beschlossen, die Ausgaben allgemein um 1.7 % zu kürzen. Die vom Kanton ausgerichteten Beiträge sind „historisch gewachsen“. Sie entsprechen dem Resultat von Verhandlungen und haben keinen Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen bzw. der Bedürftigkeit der Behinderten, die in den jeweiligen Institutionen leben oder arbeiten. In einigen Jahren wollen wir mit einem grundlegenden Systemwechsel eine neue Finanzierung einführen, die sich an der persönlichen Situation der Bewohnerinnen und Bewohner ausrichtet.

Ein Anteil von 1.7 % kann ohne Weiteres durch eine Straffung der Prozesse beispielsweise in der Administration erzielt werden, und kann ohne Auswirkungen auf die Behinderten eingespart werden.

Ausserdem wurde beschlossen, von den Institutionen die Überdeckungen einzufordern, d.h. die vom Kanton zu viel bezahlten Beiträge, unter Berücksichtigung angemessener Reserven der Institutionen. Dies entspricht dem geltenden Staatsbeitragsgesetz.

Daneben wurde eine Anzahl weiterer Massnahmen ergriffen und beschlossen. Eine davon betrifft die Zusammenarbeit der Mütter-/Väterberatung mit der Erziehungsberatung. Hierfür wurden sehr hohe Summen eingesetzt, die zu sehr hohen Kosten pro erbrachte Stunde zu Gunsten der Klienten geführt haben. Diese Form der Zusammenarbeit wird so nicht weitergeführt. Allerdings wird die GEF zusammen mit der Erziehungsdirektion nach neuen Wegen der Zusammenarbeit suchen. Die eigentliche Arbeit der Mütter-/Väter-Beratung wie auch der Erziehungsberatung wird durch diese Massnahme in keiner Art und Weise tangiert.

Alle diese Massnahmen werden dazu beitragen, dass der Kanton Bern seine Mittel etwas zurückhaltender einsetzt und nicht in eine Schuldenwirtschaft abrutscht.

Pierre Alain Schnegg

Gesundheits- und Fürsorgedirektor

Mindestlöhne: Gut gemeint, aber nicht sinnvoll

Als Folge der Einführung eines Mindestlohns im Kanton Neuenburg wird nun auch im Kanton Bern über die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung diskutiert.

Als Unternehmer, der in der Schweiz und in Frankreich Personal angestellt hatte, kenne ich sowohl unser System ohne Mindestlohn als auch das französische Recht mit Mindestlohn aus eigener Erfahrung sehr gut.

Nach meiner Überzeugung ist es zuerst in der Verantwortung der Unternehmungen, angemessene Löhne zu bezahlen. Es ist ein Zeichen von Respekt gegenüber den Angestellten, ihnen möglichst gute Löhne zu bezahlen. Diese Löhne sind aber immer von der Produktivität der Stelle und von der Art der Tätigkeit abhängig.

Mit dem Verbot, eine bestimmte Lohnschwelle zu unterschreiten, verunmöglicht der Staat Anstellungen im Tieflohnbereich. Mindestlöhne verkomplizieren den Arbeitsmarkt weiter und erschweren es den Unternehmungen, in immer schwieriger werdenden Märkten Erfolg zu haben.

Mit Mindestlöhnen wird ausserdem der Wirtschaft gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass jede Tätigkeit, die keine Entlöhnung auf dem geforderten Niveau ermöglicht, ins Ausland verschoben werden muss.

Wesentliches Element des Erfolgsmodells Schweiz ist der Dialog zwischen den Sozialpartnern. Dieser Dialog darf nicht durch immer weitere Vorschriften in Frage gestellt werden. Deshalb sind Mindestlöhne, falls überhaupt nötig, Sache von Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern einer Branche.

Ein Blick auf Länder mit Mindestlöhnen – Frankreich kenne ich besonders gut – zeigt, dass dort mehr und mehr Arbeitgeber nur noch den Mindestlohn bezahlen. Dem Gesetz ist damit Genüge getan, auch wenn dieses Verhalten unerwünscht ist. Aus der Absicht, tiefe Löhne zu verhindern, folgt das Gegenteil, nämlich eine Nivellierung der Löhne nach unten.

Die Einführung von Mindestlöhnen ist gut gemeint, hat aber über alles gesehen mehr negative als positive Auswirkungen. Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass der freie Arbeitsmarkt im Kanton Bern nicht durch Mindestlöhne eingeschränkt wird.