Madame la Présidente
Chers Membres du Grand Conseil
Stellen Sie sich vor, Sie hätten Ziegelsteine, Mörtel, Schaufel, Hammer und einen Ochsenwagen und den Auftrag, ein Minergie-Haus zu bauen. Das wird nicht funktionieren. Denn die modernen Baustoffe und Maschinen fehlen. Sicher: Sie werden ein Haus bauen können – auf alte Art und Weise. Aber Sie werden den Anforderungen der heutigen Zeit nicht gerecht werden können.
Wir alle bauen gemeinsam für die Zukunft, meine Damen und Herren.
Wir wagen daher auch neue Wege und versuchen neue Lösungen.
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Ich weiss:
Neues verunsichert! Neues macht Angst! Neues bringt uns manchmal in eine Abwehrhaltung.
Neues bedeutet, dass wir die Komfortzone verlassen müssen.
Aber:
Neues bedeutet vor allem Aufbruch!
Neues weckt den „Erfindergeist“!
Neue Wege bringen neue Lösungen!
Bei der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes wollen wir neue Wege gehen und neue Anreize schaffen. Die Sozialhilfeempfänger sollen sich weit mehr als heute aktiv für eine Veränderung ihrer Lebenssituation einsetzen und dafür belohnt werden.
Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes verfolgt drei Ziele:
- Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit soll wirtschaftlich gesehen attraktiver sein als der Bezug von Sozialhilfe.
- Wer Sozialhilfe bezieht, soll stärker motiviert und besser unterstützt werden, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
- Der Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe soll einen Beitrag an die Bemühungen zur Sanierung des Staatshaushalts leisten.
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Mesdames et Messieurs,
Les normes de la Conférence suisse des institutions d’action sociale, la CSIAS, ne sont pas des dispositions légales, que les cantons seraient tenus de suivre, mais des recommandations.
On a entendu beaucoup de choses sur cette révision de la loi sur l’aide sociale, et beaucoup de choses fausses concernant la baisse des certaines prestations.
D’abord, le forfait d’entretien représente environ un tiers de la somme que l’Etat paie pour soutenir les gens à l’aide sociale. Au final, la réduction est donc de 3,5%. Ensuite, nous allons allouer une aide supplémentaire à ceux qui font un réel effort d’intégration, en travaillant, en suivant certaines activités ou en ayant un job. Et quand on nous dit qu’on va couper l’aide aux working poor, c’est de la désinformation! Notre projet leur enlève certes 10% sur le forfait d’entretien, mais le supplément d’intégration et la franchise sur le revenu qu’ils vont recevoir, qui passera de 100 à 300 fr., sont supérieurs à ces 10%! Les working poor vont donc profiter de notre révision.
Par ailleurs, mes services ont comparé la situation d’une famille modeste qui a un revenu mensuel de 4500 fr., à la même famille à l’aide sociale. En tenant compte des aides (par exemple : allocations familiales, soutien aux primes de maladie) et des frais incontournables (par exemple : charges sociales et impôts), il reste pour vivre 4220 fr. à la famille exerçant une activité professionnelle, et 4450 fr. à la famille touchant l’aide sociale.
Ce n’est pas logique et ce n’est pas juste que celui qui travaille, qui paie des impôts, ait finalement moins pour vivre que celui soutenu par l’Etat. Il est certes nécessaire de verser des montants décents aux bénéficiaires de l’aide sociale, mais cela doit rester une solution pour passer un moment difficile plus ou moins long.
Des mesures incitatives seront mises à l’œuvre pour aider aux bénéficiaires de l’aide sociale à se réinsérer dans le monde du travail.
Par exemple, pour aider les jeunes à faire un apprentissage, ou soutenir Monsieur Tout-le-monde dans ses démarches à retrouver un emploi, au moins à temps partiel. On ne pourra certes jamais réintégrer les 45 à 50 000 bénéficiaires de l’aide sociale, mais chaque personne qui reprend pied sur le marché du travail est un succès en soi.
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Meine Damen und Herren,
Wer in Not gerät, dem muss geholfen werden, und zwar ohne Vorbehalt, aber auf angemessene Weise. Das heisst, indem Beträge gewährt werden, die dem entsprechen, was wirklich nötig ist, indem geschaut wird, dass die Ausgaben tragbar sind und indem von den Bezügerinnen und Bezügern bestimmte Anstrengungen und Bemühungen verlangt werden.
Genau dies bezweckt die SHG-Revision.
- Denjenigen Personen, die sich gegenüber dem Sozialdienst nicht kooperativ zeigen, kann der Grundbedarf um bis zu dreissig Prozent (30%) gekürzt werden.
- Diejenigen Personen, die sich wirklich für ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt einsetzen, werden für ihre Anstrengungen finanziell besser belohnt.
- Härtefälle sollen vermieden werden. Die Schwächsten (zum Beispiel Alleinerziehende mit Kleinkindern bis zu 12 Monaten, Personen mit einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung, Personen über 60 Jahre, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) müssen nicht befürchten, dass ihnen der Grundbedarf um mehr als zehn Prozent (10%) gekürzt wird.
- Personen aber, die in unserer Sprache nicht einmal Grundkenntnisse auf dem Niveau A1 aufweisen, erhalten einen um 30% tieferen Grundbedarf. Jungen Erwachsenen wird der Grundbedarf um 15% gekürzt, beziehungsweise um 30% falls sie weder arbeiten noch eine Ausbildung machen.
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Will man damit Menschen bestrafen?
Will man ihnen Angst machen?
Will man sie davon abhalten, um Hilfe zu ersuchen?
Solche Befürchtungen sind absolut unbegründet!
Mit der SHG-Revision wollen wir die Selbstverantwortung stärken.
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Die Gesellschaft steht in einem grossen Wandel. Somit müssen auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Sonst bauen wir zwar solide Häuser, aber niemand kann sie sich leisten und niemand möchte mehr darin wohnen.
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À propos wohnen: Wir werden künftig auch den Wohnungsmarkt genau kontrollieren. Sollten wir feststellen, dass der Staat überfordert wird (zum Beispiel durch „Schein-Sanierungen“ von Wohnungen, um höhere Mietpreise verlangen zu können), dann werden wir einschreiten.
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Meine Damen und Herren
Wir sind uns alle bewusst, dass das SHG revidiert werden muss. Wir müssen die Kosten eindämmen, die sich seit 2003 mehr als verdoppelt haben und heute über 470 Mio Franken jährlich ausmachen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Revisionsmassnahmen zu genehmigen.